Nationalität und Wohnsitz: Wer darf teilnehmen?

Die Bieler Gespräche stehen allen Interessierten offen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Wohnsitz. Die vorsgeschlagenen Originaltexte und Übersetzungen müssen auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sein (siehe unten). Ausserdem werden bei TeilnehmerInnen aus dem Ausland keine extra Reisespesen zurückerstattet.

Ein Text einsenden

Die Beschränkung auf max. 8000 Zeichen hilft uns, den Auswahlverfahren zu erleichtern und trotzdem die literarischen Merkmahle des Textes einzuschätzen. Akzeptiert werden ganze Texte, Reihen von zusammengehörenden Kurztexte (z.B. eine Serie von Gedichten) oder Fragmente eines längeren Text (z.B. aus einem Roman). Bitte bei Übersetzungen auch den Originaltext beilegen. Anonymität: Im Text soll der Name der/des AutorIn nicht erscheinen!

Sprachen: Mit welchen Sprachen darf man sich bewerben?

Die Sprachen der Bieler Gespräche sind die offiziellen Amtssprachen der Schweiz: Deutsch, Französisch und Italienisch. Originaltexte sollten in eine dieser drei Sprachen sein. Bei Übersetzungen ist jede beliebige Quellsprache akzeptiert, solang die Zielsprache Deutsch, Französisch oder Italienisch ist. Als Landessprache der Schweiz, wird Rätoromanisch ebenfalls berücksichtigt, jedoch soll beim Text auch ein Bezug auf Deutsch, Französisch und/oder Italienisch bestehen. Allerdings können wir nicht garantieren, dass ein Text auf Rätoromanisch ausgewählt wird.

Kann ich an den Bieler Gesprächen teilnehmen, auch wenn mein Text nicht ausgewählt wurde?

Ja! Im Laufe des Oktobers informieren wir Sie, ob Ihr Text für eines unserer Ateliers berücksichtigt wird oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, freuen wir uns sehr, wenn Sie trotzdem nach Biel kommen, denn Ihre Anwesenheit in den Ateliers ist wertvoll. Sie erhalten einige Tage vor den Bieler Gesprächen Zugang zu den Texten unseres Programms. Ab September 2026 haben Sie zudem die Möglichkeit, sich für die Übersetzung eines von der Vorbereitungsgruppe vorgeschlagenen Textes anzumelden. Weitere Informationen dazu finden Sie ab dem 1. September 2026 auf unserer Website.

Vergütung von Reise- und Unterkunftsspesen 

Die Teilnahme an den Bieler Gesprächen ist kostenlos. TeilnehmerInnen, die mit einem eigenem Text teilnehmen (eingeladene AutorInnen, angemeldete ÜbersetzerInnen) haben ausserdem Anspruch auf eine Rückerstattung folgender Spesen:

  • Anreise aus der Schweiz: den Gegenwert einer SBB-Fahrkarte (2. Klasse, mit Halbtaxt-Abonnement), aber maximal CHF 100.-
  • Anreise aus dem Ausland: den Preis der Fahrkarte, aber maximal CHF/EUR 100.-
  • Übernachtung für Anreisende aus der Schweiz: 1 Nacht pro Person, aber maximal CHF 80.- (nur gegen Vorlage)
  • Übernachtung für Anreisende aus dem Ausland: Bis zu 2 Nächte pro Person, aber maximal CHF 80.- pro Nacht (nur gegen Vorlage)

In begründeten Ausnahmefällen werden weitere Spesen übernommen (z.B. extra Übernachtungen, Spesenrückerstattungen für Teilnehmenden ohne einen eigenen Text usw.).

Sie finden weder hier noch auf den weiteren Seiten unserer Website die Informationen, die Sie suchen? Dann wenden Sie sich bitte an info@bielergespraeche.ch

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